(WAPPENKUNDE)Die Geschichte der WappenDer Begriff ,,Wappen" leitet sich un-mittelbar von der mittelhochdeutschen Bezeichnung ,,Wappen" (=Waffen) ab und meint ein unveränderliches, farbig gestaltetes und dauer-haftes Kennzeichen einer Einzelperson, einer Familie eines politischen Gemeinwesens oder einer Körperschaft. Er deutet sprachgeschicht-lich auf den Zusammenhang mit den mittelal-terlichen Schutzwaffen (Schild, Helm, Rüstung) hin und verweist auf Ursprünge als ritterliches Symbol: wer seinerzeit ein Wappen trug, war zugleich auch Waffenträger.Die Entwicklung der Wappen ergab sich aus dem Fortschreiten der mittelalterlichen Kriegstechnik. Zur Zeit der Kreuzzuge im 12. Jahrhundert wurden die bisherigen kappen-förmigen Helme der europäischen Ritterschaft allmählich durch eine neue Helmform ersetzt, die den Kopf des Trägers gänzlich umschloss. Sie bot einen deutlich besseren Schutz, machte zugleich aber ein Erkennen für Freund und Feind un-möglich. Erforderlich wurden daher neue optische Erkennungsmerkmale, die weithin wahrnehmbar sein sollten. Zu ihrer Anbringung bot sich der Schild des Ritters an. Auf ihm wurden nun sogenannte Schildfiguren aufge-tragen. Allgemein zeichneten sich die früheren Schildfiguren durch Einfarbigkeit und einfache, klare Umrisslinien aus. Neben Figuren (z.B. Adler, Bar oder Löwe) traten auch rein geometrische Farbgliederungen (etwa waag-rechte, senkrechte oder schräge Teilungen der Schildfläche) auf. Erst mit der immer weiteren Verbreitung dieser symbolischen Schildkenn-zeichnung entwickelte sich zum Zweck der weiteren Unterscheidung eine mehrfarbige Gestaltung der Schildfiguren. Dennoch führten mit der Zeit verschiedene Ritter einander ähnliche Schildfiguren, weshalb eine weitereSchutzwaffe, der Helm, durch die Anbringung von Heimzieren und Heimdecken in die Unterscheidung mit einbezogen wurde. Wenn in einer Schlacht der Schild zerstört war, konnte man den Ritter an seiner Heimzier immer noch erkennen. Nach und nach entwickelten sich die Schildfiguren zu festen, dauerhaften Kenn-zeichen ihrer Träger. Auch auf Waffenröcken, Siegeln, Epitaphen (Grabdenkmälern), usw. fanden sie zunehmende Verwendung. Im 13. Jahrhundert wurden sie erblich und wandelten sich dadurch von Persönlichkeitskennzeichen einzelner Träger zu Familienzeichen bzw. Fami-lienwappen, die von einer Generation auf die andere übergingen und in der Folgezeit für Jahrhunderte Bestand hatten. Waren Funktion und Gestaltung der Wappen zunächst durch das Militärwesen des Mittelalters und seiner praktischen Notwen-digkeiten bestimmt, so setzte im 14. Jahrhundert eine Verselbständigung ein. Das Aufkommen der zu Fuß kämpfenden Söldner- und Lands-knechtsheere drängte die Bedeutung der Ritter allmählich zurück, einher damit ging die Ablösung der Wappen als wichtigste Er-kennungszeichen auf dem Schlachtfeld durch die Fahnen und Standarten der Fußtruppen. Die Folge war jedoch keineswegs ein Verschwinden der Wappen, sondern ein tiefgreifender Funktionswandel. In den Vordergrund traten jetzt die Bedeutung als Erkennungszeichen bei Turnieren und die Dokumentation des adeligen Status durch das Führen des Wappens bei den verschiedensten Anlässen und Gelegenheiten. Das Führen eines WappensVereinzelt begegnen uns bereits im Mittelalter Wappen nichtadeliger Familien, z.B. in Gestalt von Bauernwappen in denjenigen Gegenden, in denen sich das Freibauerntum gegen die Einführung der Leibeigenschaft hatte behaupten können. Auch mächtige städtische Patrizierfamilien nahmen in manchen Fällen Wappen an, um Lebensweise und gesell-schaftliche Statussymbole des politisch wie sozial seinerzeit noch herrschenden Adels nachzuahmen. In Deutschland konnten sie z.T. eine Bestätigung solcher frühen Bürgerwappen durch die hofpfalzgräfliche Kanzlei des Kaisers erlangen. Seit dem 15. Jahrhundert wurden dann durch diese Kanzlei und entsprechenden Kanzleien der Territorialfürsten gegen hohe Entgelte unnehmend öfter Wappenverleihungen an reiche Bürgerfamilien vorgenommen. Heute ist das Führen eines Wappens völlig frei und von keinerlei Genehmigungen oder Bestätigungen mehr abhängig. Ihre Grenzen findet die Freiheit der Wappenführung lediglich da, wo die Persönlichkeitsrechte einer anderen, das gleiche Wappen führenden Person durch Missbrauch verletzt werden. Rat und Hilfe bei der Suche nach einem verschollenen Familienwappen oder beim Entwurf eines neuen Wappens geben die verschiedenen heraldischen Gesellschaften, die in zahlreichen Ländern tätig sind.Die Symbole der HeraldikEin vollständiges Wappen besteht aus dem Schild, (Hauptelement), der auf dem Helm befestigten Helmzier und den Helmdecken. Bei der Farbwahl eines Wappens sind bestimmte Regeln zu beachten. So kennt die Heraldik nur vier sogenannte ,,echte Farben"(Rot, Blau, Grün und Schwarz) und zwei sogenannte ,,Metalle" (Weiß bzw. im heraldischen Sinne Silber und Gelb bzw. im heraldischen Sinne Gold). Als Sonderfarbe tritt zuweilen noch Purpur zur Kennzeichnung höchster geistlicher und welt-licher Macht hinzu. In seltenen Fällen werden auf dem Wappen abgebildete menschliche Körper- teile (z.B. Hände oder Köpfe) hautfarben dargestellt. Die Farben Grau und Braun sind in der traditionellen Heraldik so gut wie unbekannt.Die Farbregeln besagen, dass auf der Schildfläche möglichst nur zwei Farben (eine ,,echte Farbe" und ein ,,Metall") vorkommen sollen. Bei der Aufgliederung des Schildes in eine größere Anzahl von Feldern wird diese Regel jedoch oft durchbrochen. Die Verwendung der beiden ,,Metalle" nebeneinander ist nur im katholisch-kirchlichen Bereich üblich und erlaubt. Die Farben des Schildes sollen sich bei Helm, Helmzier und Helmdecken wiederholen, die Verwendung anderer als der Schildfarben ist dort unstatthaft. Auf der Schildfläche unterscheidet man zwischen sogenannten ,,Heroldsbildern" ge-ometrischen Gliederungen wie Balken, Schrägbalken, Kreuz, schachbrettförmige Aufteilung, usw.) und sogenannten ,,gemeinen Figuren" (bildliche Darstellungen wie Rose, Löwe, Turm, usw.). Wichtigste heraldisch-fachliche Anfor-derung an jedes Wappen ist jedoch, dass es klar, übersichtlich, noch von weitem erkennbar und nicht zu überladen sein soll. Wappenbeschreibung (Blasonierung)Bei der Beschreibung eines Wappens (der sogenannten Blasonierung) wird immer vom Standpunkt des Schildträgers ausgegangen, d.h., dass die für den Betrachter linke Seite bei der Beschreibung als rechts bezeichnet wird und umgekehrt. Die heraldisch rechte Seite wird auch als die vordere bezeichnet, mit ihr wird bei der Wappenbeschreibung begonnen. Nach der Be-schreibung der übrigen Teile des Schildes folgt die Beschreibung des Helmes, dann die der Helmzier und schließlich die der Helmdecken. |
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